A n z e i g e n

Das Jedermann-Konto ist da

Beitrag von: Sebastian Fehse (RA)

Seit dem 19.06.2016 hat in Deutschland jeder das Recht auf ein sogenanntes “Basis”-Konto. Jeder über 18 darf ein solches Konto bei einer Bank seiner Wahl eröffnen. Auch wer Schulden hat, Asylbewerber ist oder keinen eigenen Wohnsitz hat, darf nicht abgewiesen werden. Das bedeutet für viele eine große Erleichterung.

Hintergrund der neuen Regelung ist eine EU-Vorschrift, nach der niemand bei der Eröffnung eines Bankkontos diskriminiert werden soll. Ein Giro-Konto oder irgendein Konto, von dem aus Banküberweisungen durchgeführt werden können, gehört für viele heutzutage zum Alltag.

Probleme ohne Konto

Sehr viele alltägliche Dinge lassen sich ohne ein Konto nicht kaufen. Barzahlungen sind nicht nur oft ungern gesehen, sondern teilweise gar nicht möglich: Für Mietzahlungen, Strom und Gas gibt es meistens “Dauerüberweisungen”. Es gibt in manchen Bereichen sogar Vorstöße, Bargeld ganz abzuschaffen.

Früher haben viele Banken die Eröffnung eines Kontos davon abhängig gemacht, ob der (potenzielle) Kunde bisher schuldenfrei lebt. Eine negative Bonitätsprüfung oder Schufa-Auskunft wurde dann einigen zum Verhängnis. Kein Konto zu haben, um zuverlässig Raten zu bezahlen oder Geld von Sozialstellen zu bekommen, machte es dann für die Betroffenen erst Recht unmöglich, ihre Schulden abzubezahlen.

EU-weite Regelung stellt frühere Möglichkeiten wieder her

In Deutschland gab es schon länger eine Selbstverpflichtung der Banken, für jeden ein Konto zur Verfügung zu stellen. Genaugenommen gab es historisch über einen langen Zeitraum – von 1906 bis 1995 – sogar die garantierte Möglichkeit durch die staatliche Postbank. Nach deren Privatisierung entstand eine Lücke, in die viele Bürger gefallen sind, die häufig wegen Schulden oder früheren Problemen bei der Rückzahlung eines Kredits kein Konto mehr eröffnen konnten.

Das Konto, das jetzt der EU-Regelung folgend eingeführt wurde, ist ein Basiskonto, das auch Wohnungslosen zur Verfügung steht. Einen Personalausweis müssen diejenigen dennoch vorlegen können. Asylbewerber können mit entsprechenden Ersatzunterlagen ein Konto eröffnen.

Funktionsumfang des Jedermann-Kontos

Das sogenannte Jedermann-Konto oder Basiskonto wird auf Guthabenbasis geführt. Es kann also nicht – wie die meisten “normalen” Giro-Konten – überzogen werden. Deswegen gibt es beispielsweise auch kein Recht auf eine Kreditkarte.

Gerade für diejenigen, die wegen Schulden oder früherer Geldprobleme Schwierigkeiten hatten, ein Konto zu eröffnen, ist dieses neue Konto eine “Wiedereinstiegsmöglichkeit” in den normalen Zahlungsverkehr. Das Konto wird zwar für gewöhnlich mit einer Kontoführungsgebühr von den Banken angeboten (zwischen 5,90 € und 10,95 € im Monat), es hat aber den großen Vorteil, auch in ein P-Konto umgewandelt werden zu können.

Konto als Hilfe auf dem Weg aus den Schulden

Ein Konto ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg aus den Schulden. Um Schulden abzubezahlen benötigt man ein Konto – oder irgendeine andere Möglichkeit für den Geldtransfer. Andere Bezahlvarianten laufen entweder über Dritte, die nicht so zuverlässig sind, wie eine Bank. Oder sie gehen mit enormen Kosten einher.

Auf einem Konto können Sozialhilfeempfänger ohne Abstriche und zusätzlichen Verwaltungsaufwand Beträge empfangen und eigenständig verwalten. Das hat nicht nur praktische Vorteile: Das Gefühl der echten Teilhabe am “normalen Leben” ist für viele eine wichtige psychologische Hilfe.

Nicht ohne Einschränkungen

Die EU-Richtlinie fordert eine Nicht-Diskriminierung. Das bedeutet aber nicht, dass eine Bank verpflichtet ist, wirklich absolut jedem ein Konto anzubieten. Man disqualifiziert sich für den Anspruch durch Missbrauchs des Kontos für illegale Geschäfte wie z.B. Geldwäsche und Betrug, Falschangaben bei der Eröffnung und die Belästigung von Kunden oder Mitarbeitern der Bank.

Außerdem kann niemand mehr als ein solches Basiskonto eröffnen. Und wenn kein Zahlungseingang erfolgt, sodass das Konto durch die Gebühren ins Minus rutschen würde, kann es auch geschlossen werden. Das Basiskonto auf EU-Grundlage ist also kein Freischein für verantwortungslosen Umgang mit Geld.

Viele Bürger profitieren von der Einführung des Jedermann-Kontos und können darüber den Weg zurück in ein geregeltes Leben oder auch aus ihren Schulden finden. Neben vielen anderen sozialen Organisationen können es daher auch Rechtsanwälte, die oft verschuldeten Menschen helfen, die Einführung des Kontos nur begrüßen.


 

Schuldnerberatung Fehse München

Die Schuldnerberatung Fehse mit Sitz im Herzen von München hilft Menschen aus den Schulden. Was macht uns anders als andere Schuldenberatungen? Offenheit, Transparenz und ein aufrichtiges Interesse an der bestmöglichen Lösung für den jeweiligen Einzelfall.

Die Leistungen der Schuldnerberatung Fehse sind: Schuldnerberatung für Verbraucher und für selbständige Unternehmer. Entwicklung von Lösungen im Hinblick auf die Vermeidung einer Insolvenz oder vorzeitige Beendigung eines Insolvenzverfahrens. Wenn eine Insolvenz nicht mehr abwendbar ist, dann begleiten wir unsere Mandanten durch das Insolvenzverfahren.

Außerdem: Beratung von Geschäftsführern juristischer Personen (z.B. GmbH). Erfahrung auch bei der Lösung von komplizierten Fällen. Besondere Vorteile bei der Schuldnerberatung Fehse: Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen