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Sicher wachsen im E-Commerce: Rechtliche Stolperfallen früh vermeiden
Manche Online-Shops wachsen schnell. Was viele Händler dabei unterschätzen, sind die zunehmenden rechtlichen Anforderungen an Prozesse und Inhalte. Wachstum ermöglicht jedoch nicht nur Chancen, sondern stellt die Händler auch vor neue Herausforderungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutz, Impressum und Co. Dieser Artikel zeigt auf, welche rechtlichen Stolperfallen beim Wachstum entstehen und wie Online-Shop-Betreiber diese frühzeitig vermeiden können.
Wachstum im E-Commerce erfordert klare Strukturen
Kundenbedürfnisse verändern sich. Erwartungen steigen. Neue technologische Entwicklungen entstehen. Wer in seinem Online-Shop mit einer kleinen Auswahl an Produkten begonnen hat, stellt mit zunehmendem Sortiment und Umsatz schnell fest, dass die Komplexität im eigenen Online-Shop steigt. Die Betreiber müssen interne Prozesse, Zuständigkeiten und Dokumentationen dann an die veränderten Bedingungen anpassen. Nachhaltiges Wachstum basiert auf klaren, skalierbaren Abläufen.
„Erfolgreiche Online-Shops setzen deshalb auf eine strukturierte Planung, technische Exzellenz und eine ausgeprägte Kundenorientierung.“
Denn Kunden können schnell frustriert sein, wenn der Online-Auftritt nicht funktioniert oder die Produktauswahl nicht zu den eigenen Bedürfnissen passt. Aber auch wer ein effektives Marketing verfolgt und eine intuitive Benutzeroberfläche zur Verfügung stellt, sollte eines dabei nicht vergessen: einen rechtssicheren Online-Auftritt. Denn häufig werden rechtliche Themen während der Wachstumsphase zu spät berücksichtigt.
Typische rechtliche Stolperfallen im E-Commerce-Alltag
Im E-Commerce-Alltag stehen Online-Shop-Betreiber vor einer Vielzahl rechtlicher Anforderungen, die sie im Blick behalten müssen. Werden diese nicht ausreichend berücksichtigt, können sich im laufenden Geschäft schnell Stolpersteine entwickeln.
1. Stolperfallen entlang der Customer Journey
Risiken für die Händler können entlang der Customer Journey, etwa bei Produktdarstellung, Preisen, Versand oder Vertragsabschluss, entstehen. So ist es essenziell, dass der Online-Händler seine Kunden über die wesentlichen Bestandteile des Vertragsschlusses informiert. Neben allgemeinen Informationspflichten zum Vertrag, wie Name, Anschrift und Rechtsform des Unternehmens und den wesentlichen Eigenschaften der Leistung, zählen dazu auch Informationen zur Lieferung und Zahlung. Angaben zu den Kontaktmöglichkeiten sollten hierbei auch nicht fehlen.
2. Produktbeschreibungen rechtlich sicher verfassen
Weitere rechtliche Stolpersteine können bei Produktbeschreibungen lauern. Händler sollten die gesetzlichen Vorgaben kennen, damit keine Texte im Online-Shop landen, die rechtlich problematisch sind. Händler müssen nach § 246a des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch wesentliche Merkmale der Ware vorab angeben. Auf irreführende Werbung sollten Händler verzichten. Das bedeutet, in der Bewerbung der Produkte darauf zu achten, dass diese mit Merkmalen geschieht, die auf die angebotene Ware auch tatsächlich zutreffen. Kopierte Produktbeschreibungen stellen eine weitere rechtliche Stolperfalle dar, da es sich dabei um geistiges Eigentum anderer handelt. Hier ist eine Zustimmung durch den Verfasser erforderlich.
3. Urheberrechte bei Fotos beachten
Neben der Produktbeschreibung sorgen auch ansprechende Produktfotos dafür, dass sich Kunden für bestimmte Produkte näher interessieren. Derjenige, der das Foto erstellt hat, ist Urheber. Das bedeutet: Diese Person hat die ausschließlichen Rechte an der Bildnutzung. Online-Shop-Betreiber müssen darauf achten, dass ihnen eine Nutzungserlaubnis vorliegt, um die Produktfotos verwenden zu können. Ansonsten hat der Urheber bei rechtswidriger Nutzung einen Anspruch auf Schadensersatz.
4. Fehlerhafte Bestellprozesse als rechtliche Stolperfalle
Fehlerhafte Bestellprozesse und widersprüchliche Angaben können zu weiteren rechtlichen Stolperfallen für den Online-Shop-Betreiber werden. Dazu zählen auch Fehler in den Online-Verträgen wie ein falscher Preis. Dieser Fehler muss allerdings offensichtlich sein. Dann hat der Verkäufer die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Ein Beispiel für einen solchen offensichtlichen Fehler kann ein TV-Gerät sein, das für 60 anstatt für 600 Euro angeboten wird. Aber auch Käufer haben die Möglichkeit, von einem Kauf zurückzutreten, beispielsweise wenn sie feststellen, dass der Vertrag fehlerhaft war (siehe 2.5).
5. Widerrufsbelehrung: vor der Bestellung Kunden informieren
Fehlende oder veraltete Rechtstexte wie AGBs, Widerrufsbelehrungen oder Rückgaberegelungen sind nur ein Teil der Risiken. Dennoch sind diese rechtlichen Stolperfallen nicht außer Acht zu lassen. Eine Widerrufsbelehrung sollte auf der Seite des Online-Shops nicht fehlen. Denn Verbraucher können ihren Kauf innerhalb einer Frist von 14 Tagen, ohne Gründe anzugeben, widerrufen. Die Belehrung hierüber muss vor der Bestellung erfolgen. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich, eine Beratung in Anspruch zu nehmen oder auf Musterwiderrufsbelehrungen zurückzugreifen, die das Gesetz vorsieht.
6. Fehlende oder veraltete Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Im E-Commerce ist es möglich, allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden. Kunden müssen vor dem Vertragsabschluss über die entsprechenden AGBs informiert werden. Dies ist beispielsweise direkt im Bestellformular möglich. Eine Bestätigung erhält der Shop-Betreiber dann durch das Setzen eines Häkchens, dass der Text gelesen und akzeptiert wird. Dies sollte dann so auf der Seite des Online-Shops angelegt sein. Die AGBs müssen grundsätzlich so gestaltet sein, dass sie für Kunden gut lesbar sind.
7. Unvollständiges oder fehlendes Impressum
Ein häufiger Rechtsverstoß im E-Commerce ist ein unvollständiges oder falsches Impressum. Die Anforderungen hierzu gibt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) vor. Hier fordert der Gesetzgeber eine Vielzahl an Angaben wie den Namen des Unternehmens, die Rechtsform des Unternehmens oder die (Niederlassungs-)Anschrift. Zudem ist ein Vertretungsberechtigter zu benennen. Das kann je nach Gesellschaftsform der Geschäftsführer, Inhaber oder Vorstand sein. Das Impressum muss der Betreiber auf der Seite seines Online-Shops ständig und deutlich sichtbar veröffentlichen.
8. Weitere rechtliche Stolperfallen
Wer Daten von Kunden erheben möchte, muss die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Kundendaten werden erhoben und verwendet, damit die Vertragserfüllung erfolgen kann. Vorab ist der Kunde darüber zu unterrichten. Dazu zählen Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und -verwendung.
„Eine Datenerhebung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Grundlage vorliegt oder der Kunde einwilligt.“
Webtracking ermöglicht Online-Shop-Betreibern, das Nutzerverhalten zu analysieren, durch das Sammeln und Auswerten von Daten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt unter anderem den Einsatz dieser Technologien streng. So müssen Besucher des Online-Shops einwilligen, bevor Daten erhoben werden können. Es ist wichtig, hier den Nutzer transparent und deutlich darüber zu informieren, welche Daten erhoben werden. Aus diesem Grund hinterlegen Webseitenbetreiber in der Regel eine Datenschutzerklärung. Diese muss für die Nutzer leicht zugänglich sein. Die Nutzer haben ein Recht darauf, die Einwilligung jederzeit wieder zu widerrufen.
Webseitenbetreiber müssen ihre Besucher über gesetzte Cookies informieren und eine Einwilligung einholen, dass die personenbezogenen Daten bearbeitet werden dürfen. Es gibt beispielsweise Cookies, die dafür sorgen, dass die Waren im Warenkorb bleiben, auch wenn der Käufer vor dem Kauf sich zunächst noch weitere Produkte ansieht.

Prävention durch Prüfungen und digitale Unterstützung
Um langfristige Risiken zu reduzieren, ist eine regelmäßige Überprüfung rechtlicher Inhalte notwendig. Denn Online-Shops, die sich nicht an die rechtlichen Anforderungen halten, können nicht nur abgemahnt, sondern auch mit Geldstrafen belegt werden. Händler sollten festlegen, wann eine regelmäßige Überprüfung der rechtlichen Inhalte erfolgt und wer dafür verantwortlich ist. Das sorgt für Sicherheit.
„Regelungen ändern sich ständig und sollten daher nicht vernachlässigt werden.“
Digitale Tools und Generatoren wie ein Impressum-Generator oder ein Datenschutz-Generator erleichtern die Pflege rechtssicherer Inhalte. Alternativ ist es auch möglich, dass Online-Shop-Betreiber eine Checkliste erstellen, die alle wichtigen Punkte enthält, die für einen rechtssicheren Online-Auftritt notwendig sind.
Gegebenenfalls kann eine professionelle Rechtsberatung sinnvoll sein, um Fragen zu klären und den eigenen Online-Shop-Auftritt überprüfen zu lassen. Besonders für Gründer, aber auch für alle Online-Shop-Betreiber, die bereits länger im E-Commerce tätig sind, sind beispielsweise geprüfte Rechtstexte vom Händlerbund hilfreich. Diese externen Experten können Gründer und kleine mittelständische Unternehmen (KMs) bei einem rechtssicheren Aufbau des Online-Shops unterstützen. Denn dort erhalten Händler neben abmahnungssicheren Rechtstexten auch eine Rechtsberatung, eine Shop-Tiefenprüfung sowie ein DSVGO-konformes Cookie-Consent-Tool.
Rechtssicherheit als fester Bestandteil des Shop-Aufbaus
Da viele der genannten Stolperfallen mit gesetzlichen Vorgaben verbunden sind, die hier nicht vollständig dargestellt werden können, ist es wichtig, sich damit noch detaillierter auseinanderzusetzen.
Dieser Beitrag ersetzt somit keine Rechts- und Steuerberatung. Wer als Händler allerdings rechtliche Anforderungen frühzeitig berücksichtigt und seine Prozesse strukturiert aufsetzt, schafft eine stabile Basis für nachhaltiges Wachstum.
„Für Unternehmer, die dauerhaft im E-Commerce Fuß fassen möchten, ist es daher essenziell, die Rechtssicherheit als festen Bestandteil des Shopaufbaus zu verstehen.“
Dazu zählt auch eine regelmäßige Überprüfung der Prozesse, um rechtliche Stolperfallen und somit Abmahnungen und Co. jetzt und in Zukunft zu vermeiden.
Titelbild: Vitaly Gariev (Pexels)
