A n z e i g e n

Future Work und Work Life Cycle: Der Zusammenhang von Arbeit und Altersvorsorge unter der Lupe

“Wer immer strebend sich bemüht, den werden wir erlösen”,

…könnte als Motto für unser bisheriges Arbeitsleben herhalten. Ein Arbeitsleben, das mit der Berufsausbildung begann und dann, nach neustem Recht mit 63 enden kann, solange 45 Jahre beitragspflichtig gearbeitet worden ist. Das hängt an drei Prämissen:

1.) 45 (fünfundvierzig!) Jahre beitragspflichtiges Arbeiten muss erst einmal geschafft sein. Arbeitslosigkeit zählt (z.Zt.) noch dazu. Wenn das nicht mehr der Fall sein wird, wird die in der Vollbeschäftigung übliche “durchgehende und lückenlose Vita” wohl nicht mehr matchen.

2.) Es beginnt mit 18. Damit sind Akademiker schon mal außen vor, da die universitäre Ausbildung in aller Regel länger dauerte. Wer da mit 63 in Rente will, trotz oder wegen der dann über die Jahre wesentlich mehr gezahlten Beiträge in die Rentenkasse, sollte schon während des Studiums beitragspflichtig bei seinem Studentenjob gewesen sein. Sonst wird das nicht zu machen sein.

3.) Es darf sich nichts weiter ändern – also verschlechtern…

Das wird so auf immer weniger zutreffen… Rente mit 63 ist also eine Utopie für die Generation der Neubeschäftigten der Generation Y. Und wenn diese das so nicht mehr sehen, dann die Generation Z bestimmt nicht mehr. Diese beiden Generationen ticken diesbezüglich komplett anders [1].

Beschäftigungsdauer ist nicht gleich Gesamtarbeitszeit

Es ist also offensichtlich, dass das gängige Konzept so nicht mehr funktionieren wird. Weder zeitlich noch finanziell, da dieser Aspekt mit der Arbeits- bzw. Beschäftigungsdauer zusammenhängt. Und das ist ungerecht. Denn die Beschäftigungsdauer sagt gar nichts darüber aus, wie lange denn in der Zeit der Beschäftigung tatsächlich gearbeitet wurde. Wer zehn Jahre lang zwölf anstatt acht Stunden täglich gearbeitet hat, hat real so viel gearbeitet wie eben dieser mit acht Stunden in 15 Jahren. Nur hat er auch noch über die Progression wesentlich mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Blöd nur: er oder sie bekommt wesentlich weniger raus…

Arbeitszeit muss speicherbar sein

Ergo kann das in Zukunft nur noch matchen, wenn zu viel oder mehr geleistete Arbeitszeit anders “verrechnet oder gespeichert” wird. Hier sind Arbeitszeitkonten oder Lebensarbeitszeitkonten anzusprechen, die im Interesse der Belegschaft anzudenken sind. Einerseits sind sie eine Möglichkeit, steuerlich wie rententechnisch die Mitarbeiter langfristig besser zu stellen und andererseits ermöglichen sie den Unternehmen ggf. die (Teilzeit- / Weiter-) Beschäftigung älterer Mitarbeiter besser individuell planen zu können. Die Speicherung von Arbeitszeit erscheint momentan gegenüber der sofortigen Ab- und Verrechnung als ein deutlicher Vorteil für Arbeitnehmer. Hier sind allerdings (auch) steuerrechtliche Hürden zu stemmen.

Eigenvorsorge muss “eigen” bleiben…

Ein weiteres Standbein wäre die betriebliche Altersversorgung (BAV). Gerne belächelt, ist sie aber existenziell notwendig, um der voraussehbaren Lücke in der Altersversorgung zu entkommen. Das kann mit dem Unternehmen im Schulterschluss erfolgen oder auf rein privater Basis. Es darf aber nicht so sein, dass höhere Einkommen letztlich nichts von so einer Lösung haben, da die Vorteile via Steuer & Co. wieder aufgefressen werden. Hier wäre die Riester-Rente als ein solches Beispiel anzusprechen, die für Besserverdienende eher die Lachnummer darstellt.

“Spare in der Zeit, dann hast Du in der Not”,

ist auch so ein Spruch aus den 60er Jahren, der darin gipfelte, dass jeder Deutsche im Durchschnitt mehr als eine Lebensversicherung erworben hat. Doch hier tut sich nun klammheimlich etwas auf, was so nie gedacht war, aber im Kleingedruckten immer aufgeführt war. Das Risiko, dass die Verzinsung – und damit die gedachte Endauszahlungssumme, als Altersrücklage – so nicht mehr stattfindet…

Warum?

Staatspapiere, in die unsere LVs mit Masse gesetzlich vorgeschrieben investiert sind, haben fallende Zinsen, was die Erlösseite der Versicherer zum Teil unter den Garantiezins drückte. Das wurde behoben, indem die Garantiezinsen gesenkt wurden! – Das hier auch keine Überschussbeteiligungen mehr sinnhaft sind, hat die Versichererlobby der Politik glaubhaft vermitteln können. Der Anspruch wurde zu Lasten der Versicherer vor ein paar Monaten korrigiert.

Und dann gibt es zwei Arten von LVs. Die nach altem Steuerrecht und die nach dem neuen. Bei der neuen Version sind die dann hoffentlich noch vorhandenen Gewinne mit der Auszahlung als Einkommen zu versteuern. Zuzüglich zum Einkommen aus anderen Quellen. Dass das die kalte Progression insgesamt in dem Auszahlungsjahr ankurbeln wird, sollte klar sein (der Spitzensteuersatz auf das Gesamteinkommen ist damit schon mal vorprogrammiert…). Daher ist die Lebensversicherung als Einmalzuschuss am Ende der Laufzeit zur Absicherung des Lebensabends eher ungeeignet für Neuverträge, zumal die Verwaltungsgebühren und Abschlussprovisionen bei den niedrigen Renditeerwartungen alles andere als “prickelnd” (alter Jargon) oder “spannend” (neusprachlich) sind.

“Die Renten sind sicher”,

sagte Norbert Blüm Mitte der 80er Jahre und vergaß zu erwähnen, dass auch deren (volle!) Besteuerung sicher sein wird. Inzwischen räumt er ein, dass er einige Punkte damals nicht mit im Kalkül hatte und diese Rente nicht mehr ganz so sicher ist… Die Rente wird schon jetzt zunehmend besteuert und das, was da jährlich als voraussichtlicher Rentenanspruch von der Rentenanstalt in den Briefkasten flattert, ist das, was dann als BRUTTOeinkommen anzusehen ist. Nicht das NETTOeinkommen… All die, die jetzt 45 und jünger sind, wird das betreffen. Ihre Renten werden dann VOLL versteuert werden. Zu dem Satz, der dann der Politik als opportun erscheint. Wer immer ein Konzept entwirft, sollte das mit im Hinterkopf haben.

 

FAZIT zur betrieblichen Altersvorsorge:

Das bloße Arbeiten über 45 Jahre, dicke Lebensversicherungen, eine betriebliche Altersvorsorge und private zusätzlichen Rentenverträge führen nach jetzigem Recht und Glauben in eine Steuerfalle und finanzieren zum guten Teil die Gewinne der Versicherungswirtschaft. Die sinkende Rendite von LVs lassen diese als „der Deutschen liebste Altersabsicherung“ in einem immer blasser werdenden Licht erscheinen.

Die sofortige Abrechnung von mehrgeleisteter Arbeitszeit in bestehende Lohn- und Gehaltszahlungen (und damit Beiträgen zu Sozialkassen) ist rententechnisch ungerecht, da Beitragszeiträume zählen, nicht die darin geleistete Masse an Arbeit in Stunden. Die Lösung könnte hier aus übertragbaren Arbeitszeitkonten bestehen, die endlos geführt werden können. Die Verzinsungsproblematik der darin gespeicherten Kapitalwerte aus Mehrarbeit hat allerdings wieder eine steuerrechtliche Dimension bei Fälligkeit für den Arbeitnehmer, wie auch für das Unternehmen. Es werden Verwaltungskosten anfallen und andere Kosten entstehen. Auch ist die Frage zu beantworten, woher die Zinsen kommen sollen, da das eingezahlte Kapital von sich aus nicht arbeitet… Dann ist da die eigentliche Unmöglichkeit, in der momentanen industriellen Arbeitswelt eine durchgängige Erwerbssituation (Beschäftigungsdauer) generieren zu können, wenn man die letzten 30 Jahre mitbetrachten muss. Das ist kaum noch anzutreffen und eher die Ausnahme als die Regel. Daher wird die Rente mit 63 eher weniger Menschen treffen, als man gemeinhin annimmt. Ergo werden die meisten länger arbeiten müssen. Mitunter wesentlich länger!

Dieses wie auch immer geartete LÄNGER wird arbeitsorganisatorisch abgefedert sein müssen. Und auch die Gesundheitsausgaben anschwellen lassen, da ältere Menschen – wie der Mensch überhaupt – gemeinhin dem Verschleiß unterliegen. “Kaputtmalocht” ist da nur ein gängiger volkstümlicher Ausdruck, der natürlich auch andere Euphemismen hervorgebracht hat. Die Absicherung der Arbeitskraft im Alter wird also eine zusätzliche Dimension erfahren: gesundheitspolitisch, wie auch die Absicherung der Arbeitsfähigkeit an sich. Hier werden auch steigende und zusätzliche Kosten systemisch auf alle Beteiligten zukommen.

Auch wird dem Faktor Gesundheitsprophylaxe eine gesteigerte Bedeutung zukommen müssen. Stress ist eine der häufigsten Ursachen für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben aus gesundheitlichen Gründen. Warum? Weil Stress Folgeschäden verursacht. Physiologisch und psychisch. Und diese werden dann kostenmäßig zuschlagen. Durch Fehlzeiten und den Mangel an neuen Mitarbeitern, wenn sich das erst rumgesprochen hat. Und das wird es. Mit Twitter & Co ist die Welt der schlechten Nachrichten, auch auf dem Arbeitsmarkt, sehr klein geworden. Gute Arbeitgeber werden da genauso schnell bekannt, wie eben die Schlechteren [2].

Reale Arbeitszeit, Beschäftigungsdauer, Arbeitsfähigkeitsabsicherung und Zeiten für Ausbildung und Familie (Kind & Pflege) sind insgesamt zu optimieren – auch im Hinblick auf ihre gesamtheitliche Steuerwirksamkeit im Alter. Nur so kann Future Work auch zukunftsbildend und -absichernd sein und ihrem namentlichen Anspruch genügen: Arbeit in und für die Zukunft zu gestalten! [3]


 

Quellen:

[1] Rauschenberger, Sascha (2015): “Future Work und Social Media: Die ‘digital native’ Generation Y und Z – Chance und Risiko” (Conplore)
[2] Rauschenberger, Sascha (2014): “Future Work: die Arbeitswelt der Zukunft und die Hürde Gesundheitsvorsorge” (Conplore)
[3] Rauschenberger, Sascha (2014): “Future Work und Megatrends – Herausforderungen und Lösungsansätze für die Arbeitswelt der Zukunft: Ein Kompendium zum demographischen Wandel” (Windsor Verlag)

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