A n z e i g e n

Gesundheits- und Medizintourismus: Marktabgrenzung, Forschung, Treiber & gesetzliche Rahmenbedingungen

Beitrag von: Matthias Buchholz

Unternehmen: Conplore

Gesundheitstourismusbegriff und Studien

Der Gesundheitstourismus umfasst, wie die folgende Abbildung verdeutlicht, als System mehrere Subsysteme. Er dient als Oberbegriff für zwei Hauptströmungen: den Gesundheits- / Kur- bzw. Medizintourismus (Medizin im Fokus) und den Spa- / Wellness-Tourismus (Entspannung im Fokus). Eine neuere, in der Branche heftig diskutierte Entwicklung ist das Hybrid aus Medizin und Wellness: Medical Wellness oder Medical Spa. Dieses Konzept birgt inhaltlich und rechtlich einige Probleme.

Wie die Abbildung bereits andeutet, ist der Bereich des Medizintourismus (Patiententourismus) als Teilsegment des Gesundheitstourismus ein relativ kleiner Marktbereich. Deutlich größere Segmente sind hingegen Gesundheitsurlaube und Kuren, sowie das Spa- und Wellness-Segment. Die Volumina der einzelnen Teilsegmente wurden zum Teil durch Forschungsinstitute und Beratungsunternehmen erhoben bzw. geschätzt. Die wichtigsten Studien sind in der Abbildung 2 unten dargestellt.

Die gesundheitstouristische Marktentwicklung

hängt maßgeblich von politischen und sozioökonomischen Determinanten, sowie der kulturellen Nähe von Reise- und Heimatland ab. Bei medizinischen Dienstleistungen handelt es sich um Vertrauensgüter mit hoher Verhaltensunsicherheit seitens der Patienten, aber auch der Mediziner. Die medizinische Qualität und Reputationen fallen bei komplexen Indikationen mit hohem Risiko bei der Entscheidung für einen Anbieter daher wesentlich stärker in das Gewicht als der Preis. Günstigere Preise sind nur ein Treiber bei Indikationen und Angeboten, bei denen das Risiko für den Kunden sehr gering ist (z.B. einfache Zahnbehandlung).

Rahmenbedingungen in der EU

Die Gesundheitssysteme erleben derzeit einen Paradigmenwechsel, der auch die Rahmenbedingungen für Medizintourismus ändert. Früher waren die Einrichtungen in einer Art Monopolstellung, heute wird der Patient anspruchsvoller, mündiger und wählerischer. Dies wurde erreicht durch die zunehmende Privatisierung der Gesundheitssysteme, eine reduzierte Rückerstattungspolitik durch die Krankenkassen, einen wachsendem Selbstzahler-Markt, nationale und internationale Unterschiede in der Qualität und den Preisen der Behandlungen sowie demografische Verschiebungen. Diese Aspekte können als Treiber des Medizintourismus eingeordnet werden. Die Liberalisierung des Europäischen Gesundheitsmarktes über eine Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung ist die Antwort auf die steigende Anzahl an Behandlungen von EU-Bürgern im EU-Ausland. Stichwort: Patientenmobilität.

Rechtliche Abgrenzung eines gesundheitstouristischen Angebots

Gesundheits- und medizintouristische Angebote sind in der Regel komplexe Dienstleistungsbündel. Die einzelnen Teilleistungen fallen nach gesetzlicher Einordnung ent- weder in den Bereich der Sozialgesetzgebung (Medizinische Leistungen [ambulant, stationär, etc.], Pflege-, Rehabilitationsleistungen) oder den gewerblichen Bereich (Hotel, Gastronomie, Flug, Shopping, Wellness / Spa, Kosmetik, Beauty), also Leistungen, für die Gewerbegesetze Anwendung finden. Die rechtliche Einordnung der Leistungen betrifft nicht nur Finanzierungsfragen (z.B. Erstattung der Behandlungskosten durch Versicherungen), sondern auch bauliche Standards und somit Baukosten für maßgeschneiderte Einrichtungen für Patientenhotels (Brandschutz, Hygiene) oder Betriebskosten (gesetzl. erforderliche Personalressourcen, Hygienestandards, etc.). Hierbei empfehle ich, bereits in der Projektentwicklung die Zielgruppe so trennscharf zu definieren, dass bereits im frühesten Projektstadium klar ist, welche Gesetze für das eigene gesundheitstouristische Angebot Anwendung finden.

Beginnen Sie mit der Eingabe und drücken Sie Enter, um zu suchen