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Schutzeinrichtungen – sicheres Arbeiten an Maschinen

Immer dann, wenn an einem Arbeitsplatz Menschen mit Maschinen arbeiten, bedarf es besonderer Sicherheitsvorkehrungen. Diese Schutzeinrichtungen müssen installiert werden, damit das Verletzungsrisiko durch potenziell gefährliche Anlagen minimiert werden kann. Die Möglichkeiten in diesen Fällen für die Sicherheit zu sorgen, ist von den örtlichen Gegebenheiten ebenso abhängig, wie von dem Umstand, ob es sich dabei um einen temporären oder stationären Arbeitsplatz handelt.

Dabei kommen immer Schutzeinrichtungen zum Einsatz, die entweder trennend oder nicht trennend sind. Unabhängig welche genutzt wird, bleibt eines gleich – der Mensch kann die Maschine während der Arbeit nicht erreichen. Somit sollen schwere Unfälle, wie etwa der Betriebsunfall am Nürnberger Hafen, praktisch unmöglich gemacht werden.

Umso wichtiger ist es letztendlich, dass Vorkehrungen getroffen werden müssen. Wird als Beispiel eine nicht trennende Schutzeinrichtung eingesetzt, ist ein Zugang zum Gefahrenbereich für den Arbeiter jederzeit möglich. Allerdings sorgt die Technik dafür, dass wenn sich dieser nähert, das System die laufende Arbeit unterbricht und die Maschine anhält. Damit wird sichergestellt, dass so lange der Mitarbeiter anwesend ist, keine Gefahr besteht. Ebenso ist damit Fehlverhalten oder gar Manipulation der Maschine ausgeschlossen. In diesem Kontext kommen häufig Lichtvorhänge wie die von RS Components, zum Einsatz. Durchschreitet eine Person den Lichtvorhang, sendet dieser ein Signal an den Empfänger, der daraufhin etwa einen Fertigungsroboter umgehend abschaltet.

Die Arbeitsschutzmaßnahmen als solche sind heute für jeden Betrieb verpflichtend. Sie sind nicht nur zur Verhütung von schweren Arbeitsunfällen gedacht, sondern sollen ebenfalls die Gefahren für die allgemeine Gesundheit der Mitarbeiter abwenden. Besonderen im Bereich der Produktion und Fertigung gibt es eine Vielzahl an Gefährdungen sowie Gefahrenstellen. Hier ist es wichtig, die Belegschaft stets über die Gefahren bei der Arbeit und im Betrieb aufzuklären. Gleiches gilt für die einzelnen Arbeitsplätze.

Passend hierzu sieht der Gesetzgeber im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung laut § 4 DGUV in Deutschland jedes Jahr eine Arbeitsschutzbelehrung der Angestellten vor. Denn immer wieder kommt es vor, dass Arbeiter unbewusst Schutzeinrichtungen umgehen. Ebenfalls lässt sich feststellen, dass diese auch bewusst ignoriert werden. Die Gründe für Letzteres sind mannigfaltig. Dennoch ist es in allen Fällen wichtig, Maßnahmen zu finden, damit die Sicherheitsbestimmungen und Einrichtungen, die den Schutz am Arbeitsplatz sichern, eingehalten werden. Somit gilt es auch für die bewusste und unbewusste Umgehung von Schutzeinrichtungen Vorkehrungen zu treffen.

Im Allgemeinen gibt es viele unterschiedliche Konzepte, die für die Sicherheit im Betrieb und speziell am Arbeitsplatz mit Maschinen gelten. Welche davon im Einzelnen eingesetzt werden (können), entscheidet etwa der zuständige Konstrukteur. Dieser nimmt, basierend auf den Maschinenrichtlinien, eine Risikoanalyse vor. An Hand dieser Analyse kann er Auskunft darüber geben, welche Maßnahmen im Rahmen der Arbeitssicherheit getroffen werden müssen. Denn in diesen Bereich spielen eine Vielzahl unterschiedlicher Faktoren eine Rolle.

Grundsätzlich wird die Lösung jedoch eine der genannten Sicherungen betreffen. Also eine trennende oder nicht trennende. Von dieser Wahl ist dann auch die eingesetzte Technik abhängig, denn für jedes System gibt es eine Menge unterschiedlicher Möglichkeiten. Dabei gilt es konkret abzuwägen, welche nun für den Einsatz im eigenen Betrieb das Maximum an Sicherheit offeriert.

 

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Bildquelle [Titel]: trapezemike (pixabay.com)

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