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Buchhaltung für Existenzgründer, Freiberufler und Einzelunternehmer
Kleinunternehmer haben im Vergleich zu großen Konzernen in Bezug auf ihre Buchhaltung einige Vorteile und Freiheiten. Oftmals profitieren sie von der vereinfachten Buchführung und können auf die aufwändigere, doppelte Buchführung verzichten. Dennoch sind Ordnung und ein paar Regeln wie z. B. Aufbewahrungsfristen zu beachten. Eine spezielle Buchhaltungssoftware kann meiner Meinung nach die Arbeit erheblich erleichtern und wertvolle Bearbeitungszeit sowie Kosten für den Steuerberater einsparen. Doch die Frage, welche sich oft stellt: Welches Programm wird den Bedürfnissen eines Einzelunternehmers gerecht?
Wie umfangreich muss eine Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer sein?
Wer als Kleinunternehmer selbst die Buchführung in die Hand nehmen möchte, greift gern zu renommierter Buchhaltungssoftware wie beispielsweise Lexoffice oder Sevdesk. Da seit 2018 die elektronische Übertragung des Jahresabschlusses Pflicht ist, sollte das genutzte Tool mit der Übertragung zum ELSTER-Portal kompatibel sein. Daten sollten jederzeit aus Tabellen und Dokumenten generiert und an den Steuerberater gesandt werden können. Eine Übersicht über die Funktionen von Lexoffice zeigt alle Vorteile, die mit der elektronischen Buchhaltung und dem Programm einhergehen.
Was eine gute Buchhaltungs-Software können sollte:
Natürlich sollte sie uns die Arbeit erleichtern, Zeit sparen und dafür sorgen, dass platzfressende Ordner und Papierberge in den Regalen nun der Vergangenheit angehören. Welche Features mir die Buchhaltung erleichtert haben, werde ich im Folgenden beschreiben. Für mich hat eine gute Buchhaltungssoftware eine benutzerfreundliche Oberfläche und ein umfassendes Leistungsspektrum.
Rechtliches zur einfachen Buchführung
Um ihre Buchführung einfach zu halten, sollte man als Kleinunternehmer gelten. Der Vorteil ist hierbei: Für Selbstständige und Kleinunternehmer entfällt die Umsatzsteuer. Aus finanzrechtlicher Perspektive haben Sie dann einen ähnlichen Status wie ein Nichtunternehmer. Damit die Kleinunternehmerregelung wirksam ist, darf Ihr maximaler Gesamtumsatz die 17.500 Euro im Jahr der Antragstellung nicht übersteigen. Für das Folgejahr gilt dann eine höhere Obergrenze von 50.000 Euro. Sind Sie Existenzgründer, haben Sie die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Beantragen Sie dazu mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eine entsprechende Einstufung beim Finanzamt. Entscheiden Sie sich dagegen, ist eine erneute Antragsstellung erst wieder fünf Jahre später möglich. Währenddessen sind Sie zur Regelbesteuerung verpflichtet.
Sonderregelungen für Kleinunternehmer
Für Kleinunternehmer gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) nicht. Sie haben sich an die Regeln zur einfachen Buchführung in § 4 Abs. 3 EStG zu halten. Alle Einnahmen sowie Ausgaben müssen dokumentiert werden. Vorsteuer sowie monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt entfallen. Jedes Jahr müssen sie nur eine einfache Jahres-Umsatzsteuererklärung mit Daten der letzten zwei Jahre abgeben. Lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) muss elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ich kann jedem Kleinunternehmer nur empfehlen, wenn er seine Buchhaltung selbst in die Hand nimmt, außerdem auf einen adäquaten Umgang mit sensiblen Daten zu achten.
Titelbild: Buchhaltung für Existenzgründer | create jobs 51 (Shutterstock)