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Ausführungen zu den neu erforderlichen Inhalten von Arbeitsverträgen
Seit dem ersten August 2022 gelten für die Erstellung von Arbeitsverträgen neue Regeln. Diese sind für jedes Unternehmen bindend. In der Folge ist eine Vielzahl an Arbeitgebern verpflichtet, neue Arbeitsverträge aufzusetzen. Dies gilt auch für die Verträge von Mitarbeitern, die bereits viele Jahre in einem Unternehmen beschäftigt sind.
Verträge gemäß der neuen Richtlinie aufsetzen
Bei der neuen Ausgestaltung der Verträge sind einige Dinge zu beachten. Vor allem darf den Arbeitnehmern kein Nachteil entstehen. Sollten die Informationen nicht den Vorgaben entsprechen, kann ein Bußgeld von bis zu 2.000 EUR fällig werden. Wenn Sie unsicher sind, welche Vorgaben die neuen Verträge enthalten müssen, können Sie sich professionelle Hilfe holen. Diese bekommen Sie in Form einer Beratung oder der Unterstützung bei der Aussetzung der Verträge vom Rechtsanwalt in Osnabrück.
„Die Vorgaben richten sich nach einer Leitlinie der EU aus dem Jahre 2019, die in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.“
Nach einer Übergangszeit tritt dieses Gesetz nun für alle Unternehmen in Deutschland in Kraft, und zwar unabhängig von ihrer Größe und ihrer Rechtsform.
Neue Arbeitsverträge enthalten mehr Information
Die neuen Arbeitsverträge enthalten Informationen, die über die bisherigen Vorgaben hinausgehen. Dazu gehören unter anderem:
- Enddatum bei befristeten Arbeitsverträgen
- Die schriftliche Form ist vorgeschrieben, elektronisch aufgesetzte Verträge haben keine Gültigkeit
- Schichtarbeit muss in ihrem Rhythmus genau umschrieben sein
- Ruhepausen müssen festgelegt sein
- Art und Datum der Vergütung muss dargelegt werden
Ferner gibt es weitere Vorgaben, etwa für den Fall einer Kündigungsschutzklage oder in Bezug auf den Anspruch bei Fortbildungen.
„Für die Arbeitnehmer ergeben sich aus der neuen Vertragsgestaltung einige Vorteile. Für den Arbeitgeber bedeutet sie einen größeren Aufwand.“
Dies gilt hauptsächlich für Unternehmen, in denen vielen Hundert Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Bisherige Inhalte bleiben erhalten
Bis zum Start des neuen Gesetzes gab es bereits Regeln bezüglich der Inhalte von Arbeitsverträgen. Diese umfassten unter anderem die Art der Beschäftigung, die persönlichen Daten des Arbeitnehmers und eine Beschreibung der Tätigkeit. Die neuen Bestimmungen ersetzen diese alte Regel nicht.
„Vielmehr handelt es sich um eine Ergänzung, die für den Arbeitnehmer eine höhere Rechtssicherheit bieten soll.“
Außerdem soll das grenzüberschreitende Arbeiten innerhalb der EU erleichtert werden. So können Unternehmen Beschäftigte aus Betrieben in anderen Ländern einfacher übernehmen, da die Ausgestaltung der Verträge innerhalb der EU länderübergreifend einheitlich ist. Zudem haben alle Arbeitnehmer in der EU eine identische Rechtssicherheit, was ein weiterer Vorteil der neuen Verträge ist.
Titelbild: Vesna (vmamic) | pixabay.com