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Elektroaltgeräte umweltgerecht entsorgen

Die deutschen Haushalte verfügen über eine Vielzahl an Elektronikgeräten. Staubsauger, Kühlschränke, Fernseher und Smartphones haben die meisten Menschen zu Hause. Die Lebensdauer von Elektrogeräten ist jedoch begrenzt. Wohin mit dem Elektroschrott? Wie Sie Elektroaltgeräte umweltgerecht entsorgen, erfahren Sie jetzt.

4 Millionen Tonnen Elektroschrott jährlich

Gemäß einer Erhebung des Statistischen Bundesamts, die 2021 veröffentlicht wurde, verursachten die Bürger der 27 EU-Staaten im Jahr 2018 jährlich etwa 4 Millionen Tonnen Elektroabfall. In Deutschland waren es durchschnittlich pro Einwohner 10,3 Kilogramm ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte. Spitzenreiter in der Europäischen Union waren jedoch Schweden und Österreich mit einer Abfallmenge pro Kopf in Höhe von 14,2 Kilogramm beziehungsweise 13,2 Kilogramm.

Von den defekten Geräten werden nur wenige Exemplare zurückgegeben.

Der Rest verbleibt in den Privathaushalten. Allerdings kommt es vor, dass Elektroaltgeräte nicht fachgerecht entsorgt werden und in der Natur landen. Dadurch entstehen teils erhebliche Umweltschäden und Kosten für die Steuerzahler. Die gesetzlichen Vorgaben zur Entsorgung von Elektroschrott sind indes klar und im Elektro- und Elektronikgerätegesetz definiert.

 

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz schafft Tatsachen

Bereits im Jahr 2005 trat das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Es regelt, was der Gesetzgeber unter Elektrogroß- und Elektrokleingeräte versteht. Ziel der Vorschrift ist es, Elektroabfall fachgerecht zu entsorgen, wiederzuverwerten und somit die Umwelt zu schützen. Darüber hinaus sollen die natürlichen Ressourcen geschont werden. Denn: Je mehr Altgeräte zurückgegeben werden, desto weniger Rohstoffe müssen für die Produktion von Neugeräten gewonnen werden.

Gut zu wissen: Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz entstand durch die Umsetzung der WEEE-Richtlinie 2002/96/EG.

Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Maßgaben für die Rücknahme von Elektronikgeräten auf nationaler Ebene umzusetzen. Mittlerweile existieren Dienstleister, die einen sogenannten WEEE Full Service anbieten und Händler sowie Unternehmen bei der Umsetzung der genannten Richtlinie unterstützen.

 

Verbraucher haben zahlreiche Optionen

Das vorgenannte Gesetz ermöglicht es Privatpersonen, ausgediente Elektrogeräte gebührenfrei einer fach- und umweltgerechten Entsorgung zuzuführen. Verbraucher können ausrangierte Elektronikgeräte bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Dazu zählen beispielsweise:

  • Wertstoffhöfe
  • Schadstoffmobile
  • Sammelcontainer für Elektrokleingeräte

Des Weiteren müssen Händler, deren Verkaufsfläche für Elektrogeräte 400 Quadratmeter übersteigt, Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 Zentimeter kostenlos zurücknehmen. Darunter fallen zum Beispiel Smartphones, Fernbedienungen und Toaster. Diese Regelung gilt ebenfalls für Onlinehändler. In dieser Hinsicht kommt es jedoch nicht auf das Ausmaß der Verkaufsfläche, sondern auf die Größe der Lagerfläche an.

Kaufen Kunden bei einem Händler ein neues Elektrogerät, müssen Vertreiber vergleichbare Elektroaltgeräte, die eine Kantenlänge von 25 Zentimeter überschreiten, zurücknehmen.

Zur Veranschaulichung: Kauft ein Kunde einen neuen Kühlschrank, muss das Altgerät vom Händler angenommen und der Verwertung zugeführt werden. Ferner sind Vertreiber bei der Auslieferung eines neuen Elektrogeräts dazu verpflichtet, das Altgerät des Kunden mitzunehmen.

Diese Regelungen führen bei Vertreibern zu erheblichen Unsicherheiten und hohen Kosten. Hierfür ursächlich ist der Umstand, dass die Kosten für die Finanzierung von Sammel- und Verwertungssystemen von den Händlern getragen werden müssen. Elektrogeräte an sogenannte „fahrende Händler“ wie Altmetallhändler abzugeben, ist unzulässig. Derartige Handlungen verstoßen gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Der Grund: Die umweltgerechte Entsorgung der Elektrogeräte ist nicht gewährleistet. Durch das illegale Sammeln von Elektronikgeräten entstehen massive Umweltschäden.

Titelbild: Didgeman | pixabay.com

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