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Reisen während Corona – Was muss beachtet werden

Das Reisen kann während der Corona-Pandemie etwas komplizierter sein als sonst. Was es zu beachten gilt und wie Sie sich auf Ihre Reise vorbereiten können, erfahren Sie hier.

Reisen während der Corona-Pandemie – was gilt es zu beachten?

Quarantäne, Impfung, Genesenennachweis oder Test – was gerade wo und wie gilt, lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Reisen ist jetzt zwar wieder möglich, erfordert aber etwas mehr Vorbereitung. Die Regeln können sich laufend ändern und sind von Land zu Land sehr unterschiedlich.

Reisende mit vollständigem Impfschutz genießen in vielen Ländern jedoch deutlich mehr Freiheiten. Rund um die Corona-Schutzimpfung berät Sie Dr. Frühwein + Partner gerne.

 

Aktueller Status – was gilt vor Ort?

In vielen Regionen und Ländern haben Genesene und Geimpfte wieder viele Freiheiten. Das gilt sowohl für Reisen innerhalb Deutschlands als auch für Reisen ins Ausland. Der eigene Status kann eine wichtige Rolle spielen. Ab wann jemand als vollständig geimpft gilt, kann sich von Reiseziel zu Reiseziel deutlich unterscheiden.

„Es kann eine Rolle spielen, wie viele Impfungen man bereits erhalten hat, und welcher Impfstoff eingesetzt wurde.“

Ähnlich verhält es sich beim Genesenenstatus. Wer eine Infektion mit Corona überstanden hat, muss häufig keinen Testnachweis erbringen. Hier sollte man sich vor der Reise jedoch informieren, welcher Nachweis über den Genesenenstatus während der Reise erforderlich ist.

Auch hier gibt es eine Vielzahl an Regelungen. Informationen zu den Bestimmungen vor Ort holen Sie sich am besten beim Reiseland selbst. Beachten Sie auch die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu Ihrem jeweiligen Reiseziel.

 

Reisen während Corona – habe ich ein finanzielles Risiko?

In Zeiten der Corona-Pandemie spielen Stornierungsbedingen eine noch größere Rolle. Sie sollten bei der Buchung Ihrer Reise und vor dem Unterschreiben von Reiseverträgen auf jeden Fall einen Blick ins Kleingedruckte werfen. Man sollte beispielsweise prüfen, was passiert, wenn man selbst oder ein anderer Mitreisender vor Antritt der Reise erkrankt.

  • Muss man trotzdem zahlen, wenn ein positiver Corona-Test vorliegt?
  • Wenn ja, wie viel Prozent des Reisepreises werden fällig?
  • Wie verhält es sich, wenn es vor Ort zu einem Beherbergungsverbot kommt und die Reise dadurch nicht möglich ist?
  • Was passiert, wenn das Reiseziel vor der Reise als Hochrisikogebiet eingestuft wird?

Diesen Fragen sollten Sie vor Buchung Ihrer Reise auf den Grund gehen.

„Wichtig zu wissen: Bei Pauschalreisen sind Sie in der Regel besser abgesichert, als bei einer Individualreise.“

Die Europäische Kommission informiert über Rechte und Ansprüche bei Pauschalreisen.

 

Ist eine Reiserücktrittsversicherung erforderlich?

Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann sinnvoll sein, wenn man sich für den Fall, dass man selbst krank wird und die Reise nicht antreten kann, absichern möchte. Verhindert eine Erkrankung oder ein bestimmtes Ereignis, dass Sie die Reise machen können, dann springt die Reiserücktrittsversicherung ein. Solche Ereignisse können beispielsweise der Tod eines nahen Verwandten oder plötzliche Arbeitslosigkeit sein. Allerdings greift diese Versicherung nicht, wenn es zu einer Krise im Urlaubsland kommt.

Auch wer selbst mit dem Coronavirus infiziert ist, krank wird und die Reise nicht antreten kann, kann nicht immer mit einer Erstattung aus der Reiserücktrittskostenversicherung rechnen.

„Die WHO hat Corona zur Pandemie erklärt und nicht jede Versicherung deckt Schäden durch Pandemien ab.“

Im Idealfall prüfen Sie vorab, welche Bedingungen Ihre Reiserücktrittsversicherung vorsieht. Eine Beratung durch einen unabhängigen Experten kann ebenfalls sinnvoll sein.

 

Reiserückkehrer – das gilt es bei der Einreise nach Deutschland zu beachten

Egal, wie Sie nach Deutschland einreisen, es besteht eine generelle Nachweispflicht. Das bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, ob Sie geimpft oder genesen sind. Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Corona-Test vorlegen. Dabei kann es sich um einen PCR-Test oder einen Antigentest handeln. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.

Titelbild: Pexels | pixabay.com

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