Tipps für Steuererklärung und Jahresabschluss teilen!
Tipps und Tricks zur reibungslosen Abwicklung von Steuererklärung und Jahresabschluss
Die meisten Selbstständigen möchten sich hauptsächlich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, sind allerdings zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet. Damit es zu keinen unangenehmen Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt kommt, sollte die Buchhaltung keinesfalls vernachlässigt werden. Durch eine sorgfältige Abwicklung buchhalterischer Prozesse lassen sich folgenschwere Fehler bei der Erstellung von Steuererklärung und Jahresabschluss verhindern.
Die richtige Vorbereitung auf die Abgabe der Steuererklärung
Nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige müssen Einkommensteuer an das zuständige Finanzamt abführen. Wie viel Einkommensteuer gezahlt werden muss, ist hauptsächlich davon abhängig, wie hoch der persönliche Gewinn ausfällt, der erzielt wird, nachdem sämtliche unternehmensbedingte Ausgaben abgezogen wurden. Dabei spielt eine entscheidende Rolle, ob eine Pflicht zur Anfertigung einer doppelten Buchführung besteht oder ob die Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ausreicht. Grundsätzlich müssen AGs, GmbHs, aber unter bestimmten Bedingungen auch Einzelkaufleute im Rahmen der doppelten Buchführung eine Bilanz erstellen.
“Im Handelsgesetzbuch ist festgehalten, dass jeder Kaufmann der gesetzlichen Pflicht unterliegt, einen Jahresabschluss samt Bilanz und GuV anzufertigen.“
Die genauen Anforderungen an diesen sind von der Rechtsform des Betriebs abhängig. Auch Gewerbetreibende sind zur Anfertigung einer doppelten Buchführung verpflichtet, wenn bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen überschritten werden. Um keine Bilanz erstellen zu müssen, darf der Gewinn nicht über 80.000 Euro liegen und der Umsatz darf die 800.000 Euro nicht überschreiten.
Sogenannte Freiberufler hingegen müssen grundsätzlich keine doppelte Buchführung anfertigen und entsprechend keine Bilanz erstellen, wenn sie dies nicht möchten. Stattdessen dürfen sie ihre Gewinne im Rahmen der jährlichen Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln, indem sämtliche Einnahmen sowie Ausgaben gegenübergestellt werden.
Die Anfertigung einer doppelten Buchführung ist mit einem deutlich höheren Aufwand verbunden, weshalb die Erstellung einer EÜR für viele Selbstständige mehr Sinn ergibt. Es lohnt sich daher, in Erfahrung zu bringen, ob sich die eigene Tätigkeit als freiberuflich einstufen lässt.
“Die finale Entscheidung über die Einstufung der Tätigkeit obliegt allerdings dem zuständigen Finanzamt.“
Freie Berater müssen zudem auf eine mögliche Scheinselbstständigkeit achten.
Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben
Bei der Erstellung der Steuererklärung muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Angaben korrekt sind. Der erwirtschaftete Gewinn lässt sich nur korrekt ermitteln, wenn sämtliche im Laufe des Jahres angefallene Einnahmen und Ausgaben dokumentiert und die entsprechenden Belege sorgfältig aufbewahrt werden.
Es ist sinnvoll, alle Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer Excel-Liste oder eines speziellen Programms aufzubewahren und mit jedem hinzugekommenen Beleg entsprechend zu erweitern. Dabei sollte neben dem Datum auch festgehalten werden, von welchem Lieferanten die jeweilige Rechnung stammt und wie hoch der Bruttobetrag ausfällt. Die Belegnummer gilt es, ebenfalls anzugeben. Auch die Ausgaben und die jeweils relevanten Informationen sollten entsprechend dokumentiert werden.
Integration einer Buchhaltungssoftware
Wer möglichst wenig Zeit in die Abwicklung der Buchhaltung investieren möchte, sollte sich mit der Anschaffung einer modernen Buchhaltungssoftware auseinandersetzen. Grund hierfür ist, dass sich im Rahmen einer solchen Software zahlreiche Prozesse innerhalb der Buchhaltung automatisieren lassen. Hierzu zählen unter anderem die folgenden Arbeitsabläufe:
- Erstellung von Rechnungen
- Scan und Kategorisierung von Belegen
- Versand von Mahnungen bei verspäteten Zahlungen
- Anfertigung von Berichten und Analysen
Die Implementierung von Automatisierungsmaßnahmen führt zu einer deutlichen Zeitersparnis innerhalb des Unternehmens und entlastet Selbstständige sowie Mitarbeiter. Zusätzlich verringert sich die Fehleranfälligkeit, da weniger Prozesse manuell abgewickelt werden. Hierdurch bietet sich die Möglichkeit, wieder mehr Zeit in wichtige strategische Aufgaben zu investieren.
Geltende Fristen berücksichtigen
Erfolgt die Abgabe der Steuererklärung nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen, müssen Selbstständige ein Bußgeld zahlen. Damit dies nicht passiert, sollten sie sich rechtzeitig um die Erstellung und das Einreichen der Erklärung beim zuständigen Finanzamt kümmern.
Grundsätzlich liegt die Frist zur Abgabe der Steuererklärung beim 31. Juli des darauffolgenden Jahres. Das bedeutet, dass zum Beispiel bis zum 31. Juli 2025 Zeit bleibt, um die Steuererklärung für das Jahr 2024 einzureichen.
Verlängerung der Abgabefrist
In bestimmten Ausnahmefällen lässt sich eine Verlängerung der Abgabefrist mit dem jeweils zuständigen Finanzamt vereinbaren. Wer bereits vor Ablauf der Frist davon ausgeht, dass diese nicht eingehalten werden kann, sollte schon frühzeitig eine Fristverlängerung beantragen. Dabei muss ein Grund für den Antrag sowie ein neuer Termin angegeben werden. Zu den potenziellen Gründen, die zu einer Verlängerung der Frist führen, zählen unter anderem:
- Fehlen relevanter Unterlagen
- Längere Krankheit
- Aufenthalt im Ausland
Wichtig zu wissen ist, dass auch bei einem triftigen Grund kein gesetzlicher Anspruch auf die Fristverlängerung besteht. Das bedeutet, dass die Entscheidung über die Gewährung der Fristverlängerung vom jeweils zuständigen Finanzamt abhängig ist.
Titelbildquelle: create jobs 51 (shutterstock.com)