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Fünf wichtige Punkte beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca
Für Deutsche sind Häuser auf Mallorca als Objekte für die Eigennutzung, Kapitalanlage und Vermietung interessant. Die Details in Spanien sind aber verschieden von der deutschen Situation, sodass man bei einem Kauf eines Hauses auf Mallorca eine Reihe von Punkten beachten sollte.
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Weil Spanien Mitglied der EU ist und deshalb Personenfreizügigkeit für Deutsche besteht, nehmen viele auch die Vergleichbarkeit der rechtlichen Situation als selbstverständlich an. Das trifft aber nicht zu.
Das beginnt schon damit, dass man als Ausländer für den Erwerb einer Immobilie eine N.I.E. benötigt, bei der es sich um eine eigens für Ausländer vorgesehene Steuernummer handelt. Auch für die Eröffnung eines Bankkontos in Spanien ist sie erforderlich. Ein solches Konto ist für zukünftige Besitzer einer Immobilie auf Mallorca auch naheliegend.
„Der Kauf eines Objekts in Spanien muss notariell beglaubigt werden. Für die Wahrung der eigenen Interessen dem Käufer und dem Makler gegenüber ist es sehr empfehlenswert, die Dienste eines mit den örtlichen Bedingungen vertrauten Rechtsbeistands in Anspruch zu nehmen. Die Kosten dafür stehen in keinem Verhältnis zum Verlust, der durch rechtliche Fallstricke entstehen kann.“
Ein Rechtsanwalt kann nicht nur überprüfen, ob ein Objekt mit einer Hypothek belastet ist und natürlich auch einen Kaufvertrag aufsetzen oder überprüfen. Besonders wichtig sind seine Dienste beim Kauf einer Finca. Die meisten der Fincas auf Mallorca wurden vor Jahren illegal errichtet. Nachträglich wurden sie in vielen Fällen legalisiert, aber genau das muss korrekt überprüft werden, sonst erwirbt man womöglich ein illegales Objekt.
2. Optionenvertrag
Diese Möglichkeit besteht im spanischen Recht und bedeutet, dass eine Anzahlung von 10 Prozent geleistet wird. Tritt man als Käufer vom Vertrag zurück, verfällt diese Summe. Macht der Verkäufer aber einen Rückzieher, muss er der Vertragspartei das Doppelte der Anzahlung erstatten. Die Frist für einen Optionenvertrag beläuft sich auf mehrere Wochen bis Monate, während denen man eine Finanzierung auf die Beine stellen kann.
3. Finanzierung
Einen Kredit kann man im Prinzip bei einer deutschen oder spanischen Bank beantragen. Die spanische Bank wird den Zinssatz davon abhängig machen, ob man ständig in Spanien wohnhaft ist. Deutsche Banken zögern oft bei der Vergabe von Krediten für Objekte in Spanien. Die beste Adresse sind Banken, die über spanische Niederlassungen oder Partner verfügen.
„Nicht übersehen sollte bei der Kalkulation, dass auf den Kaufpreis eine Steuer von 8 bis 11,5 Prozent anfällt, die im ersten Monat nach der notariellen Beglaubigung fällig wird.“
4. Vermietung
Wenn man in der Immobilie nicht das ganze Jahr wohnen möchte, liegt die Idee der Vermietung nahe. Dafür braucht man auf Mallorca aber eine Genehmigung, die nur für alleinstehende Häuser und nicht für Apartments erteilt wird.
5. Bausubstanz
Nachdem sie besonders bei älteren Objekten oft zu wünschen übrig lässt, sollte man sie vor dem Kauf von Fachleuten begutachten lassen. Dazu kommt, dass sogar Neubauten oft in die schlechteste Kategorie G des Energiezertifikats fallen.
Eine Besonderheit von Mallorca ist aber, dass dort auch deutsche Baufirmen aktiv sind. Diese arbeiten in der für Deutsche gewohnten Tradition.
Titelbild: DavidPogue | pixabay.com