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Tag der Bundeswehr 2019: drei weitere Skandale – drei Fälle für den Staatsanwalt

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Beitrag von:

Sascha Rauschenberger

Tag der Bundeswehr 2019: drei weitere Skandale – drei Fälle für den Staatsanwalt

Der Tag der Bundeswehr 2019[1], auch als Rekrutierungsinstrument einer taumelnden Personalpolitik genutzt und von vielen Einheiten, Verbänden und Dienststellen aufwendig vorbereitet, ist auch ein Tag neuer – unterdrückter – Skandale.

Ein Kind schießt mit einem Scharfschützengewehr auf die Abbildung eines Soldaten – und das auf einer Schießanlage der Bundeswehr im Rahmen eines stattfindenden Lehrgangs von Spezialkräften in (schon wieder!) Pfullendorf.

Ein Flugzeug wird überteuert zur Sprungausbildung von Fallschirmschirmspringern von einer Gesellschaft angemietet, die dubioser kaum sein könnte; hofiert, gefördert und von einer Gruppe von Offizieren ohne verpflichtende Ausschreibung und an allen Vorschriften vorbei zum Schaden des Steuerzahlers durchgewunken.
Die BWI, eine hundertprozentige Tochter der Bundeswehr, scheint tiefer im Sumpf der Berateraffäre zu stecken als bisher gedacht.

Drei Skandale, die niemals aufgedeckt bzw. das Licht der Öffentlichkeit erblickt hätten, wenn nicht ein Reservist die zur Strafverfolgung nötigen Inhalte untersucht und aufgedeckt hätte. Oberstleutnant der Reserve Dr. Michael A. Leuthner, im Zivilleben Restrukturierer und Wirtschaftsprüfer (USA) war auf ausdrücklichen Wunsch des Verteidigungsministeriums im Rahmen seiner Reservedienstleistungen u.a. auch als Leiter der Revision im Ministerium in Berlin tätig. Seine Expertise wurde genutzt, um exakt solche Fälle zu identifizieren und dann auch – revisionssicher zu dokumentieren, so dass Kameraden die Fälle anschließend strukturiert hätten abarbeiten können.

Dass zur Expertise von Dr. Leuthner auch die des Certified Fraud Examiner, ein international anerkannter Ausweis für die Fähigkeit zur Betrugsaufdeckung gehört, wurde übersehen.

In seinem zivilen Betätigungsfeld deckte er Betrugsfälle in vielen Ländern Europas, als auch in China auf. Hierzu gehören Verstöße gegen gesetzliche und von den Unternehmen selbst auferlegte Regeln. Diese umfassen letztendlich das Regelungswerk wie ein ordentlicher Geschäftsbetrieb abzulaufen hat; zumindest sollte.
Dass Dr. Leuthner den Anstand besaß, diese Vorfälle allesamt erst der Verteidigungsministerin zu melden (so wie dies auch in einem Industrieunternehmen durchgeführt wird) und der Bundeswehr Zeit gab, diese Vorfälle zu korrigieren ist eine Sache; eine andere, dass – auch wieder – überschaubar wenig unternommen wurde. Letzteres führte dann dazu, dass er selbst Strafanzeige erstattete…

 

Fall 1: Das Schießen eines Minderjährigen mit Kriegswaffen in Pfullendorf im Oktober 2016[2]

Dass Kinder keine Waffen in die Hand bekommen ist nicht erst seit dem Tag der Bundeswehr 2016 im Juni 2016 in Stetten a.k.M. bekannt. Damals griffen Väter zu den ausgestellten Waffen der Bundeswehr und gaben sie ihren Kindern. Diese hantierten mit ihnen begeistert herum. Dieser jugendliche Eifer wurde von den dort anwesenden Soldaten teils hilflos und ratlos ohne Einschreiten mitangesehen und führte zu einem handfesten Skandal und zum Einschreiten der Ministerin von der Leyen. Sogar zu klaren Befehlen.

Dass nur ein paar Monate später der 13-jährige Sohn des Chefs einer internationalen Teileinheit (US-Armeeangehöriger) auf der Standortschießanlage in Stetten a.k.M., im Rahmen eines internationalen Lehrgangs mit einem Schaftschützengewehr auf 1000 Meter Mannscheiben „umknallen“ durfte, entsprach aber kaum dem, was die Ministerin wollte und im ersten Fall auch knallhart ahndete. Nur war es eine … „kleine Steigerung“ dessen.

Nach Bekanntwerden – u.a. auch durch die begeisterten Facebook-Postings des Vaters – wurde der Vorgang durch den damaligen Kommandeur des Ausbildungsstandortes Pfullendorf, Oberst i.G. Jahnel, an seinen Vorgesetzen Generalmajor Wagner, Kommandeur des Ausbildungskommandos in Leipzig, gemeldet. Und der tat das, was in der Bundeswehr gern auf Generalsebene gemacht wird, wenn der unterstellte Bereich nicht rund läuft und in das Visier der Politik geraten könnte: einfach erst mal gar nichts!

Die übliche Taktik dahinter ist einfach erklärt. Sollte tatsächlich etwas „passiert sein“, könnte er sagen, dass er zwar informiert wurde und die Angelegenheit gerade neutral und umfassend auf ihre Richtigkeit und rechtliche Relevanz hin prüft. Letzteres würde er dann tatsächlich auch sofort einleiten.

Wenn die Angelegenheit unentdeckt bleibt, ist dieser Vorfall für alle Beteiligten „ausgestanden“, es wird eine E-Mail verschickt, dass die Auflagen bei Beteiligungen von Zivilisten am Schießen grundsätzlich und immer zu beachten sind. That’s it! Sollte der Vorfall zu einem späteren Zeitpunkt publik werden, so ist die E-Mail dann der Beweis etwas getan zu haben.

Der Prozess und die Denkweise sind bewährt, eingespielt und auch von Konzernen der Wirtschaft her bekannt. Dennoch führt eine solche Vorgehensweise in der freien Wirtschaft zu Sanktionen, bis hin zu Entlassungen, wenn es denn „auffällt“.

Dass ein General meinte, nur ein paar Monate nach dem handfesten Skandal in Stetten a.k.M., einen solchen Vorgang dem Ministerium nicht zur Kenntnis zu bringen, seine höchste Vorgesetzte im Unklaren zu lassen, sie sogar bei Bekanntwerden bewusst weiter politisch zu demontieren, ist etwas, was nachdenklich stimmt.

Frage: Was wird sonst nicht gemeldet, was uns an der Bundeswehr stört? Ihre Prozesse gerade auch bei der Beschaffung verteuert oder ihre Einsatzbereitschaft als solche gefährdet?

Fall 2: Die interne Beschaffung eines Ersatzflugzeugs für die Fallschirmsprungausbildung

Die o.g. Frage, wie die Bundeswehr intern Richtlinien „biegt“, um Materialmissstände auszugleichen, beantwortet der Fall der stundenweise angemieteten AN-28 Luftfahrzeuge der PD Sicherheit GmbH in Magdeburg.

Ein Vorgang, so kompliziert, komplex und mit technischen Fakten durchdrungen, dass der Strafantrag an die Staatsanwaltschaft Bonn (Az.: 430 Js 123/19) ganze 75(!!) Seiten umfasst und letztlich auch in einer Anzeige an die BaFin (Az.: HGS-QB 9100-2019/0343) mündete. Nicht einmal die Finanzierung zum Kauf der Luftfahrzeuge durch die Betreibergesellschaft entsprach den gesetzlichen Vorgaben.

Die erhobenen Vorwürfe lesen sich wie der Auszug aus einem Strafantrag in einem italienischen Mafia-Prozess und sind sinnbildlich für das, warum die Bundeswehr ein Problem in der Beschaffung von geeignetem Material hat:

  • Willentliche Verhinderung eines EU-Ausschreibungsverfahrens
  • Willentlicher Verstoß gegen Vergabeverordnung (VgV)
  • Willentlicher Verstoß gegen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Willentliche Falschdarstellung der Kriterien bei der Evaluierung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsanalyse
  • Willentliche Unterdrückung der wirtschaftlichen Überprüfung des Auftragnehmers bzw. Leistungserbringers im Rahmen VgV
  • Verstoß gegen Dienst- und Treuepflichten
  • Verstoß gegen Luftfahrtrecht
  • Ggf. Korruption, bzw. Zahlung / Annahme Bestechungsgelder

Dazu käme dann noch der Verstoß gegen das Bundespfandbriefgesetz § 26 hinsichtlich der Finanzierung der Flugzeuge. Letzteres daher interessant, weil die ausgewählte Firma offensichtlich nicht die Eigenmittel hatte, um die Flugzeuge überhaupt erwerben zu können, um den geschlossenen Vertrag zu erfüllen, was aber seitens der Bundeswehr keinen weiter störte.[3]

Dass Oberst i.G. Jahnel, eben der, der auch in Pfullendorf (s.o.) involviert war, hier Verantwortung trug, ist mehr als interessant. Es wirft die berechtigte Frage auf, warum bei Skandalen immer wieder dieselben Personen – auch in unterschiedlichen Funktionen – auftauchen. Meist dann auch mit steigendem Dienstgrad. So auch im nächsten Fall.

 

Fall 3: Die Beauftragung von Beratern über die BWI[4]

Die BWI GmbH ist eine 100-prozentige Bundesgesellschaft und wird als Inhouse-Gesellschaft geführt. Als zentraler IT-Dienstleister der Bundeswehr betreibt und modernisiert sie die nichtmilitärische Informations- und Kommunikationstechnik der Bundeswehr.

Da die BWI GmbH durch ihre Gesellschafterstruktur selbst eine öffentliche Auftraggeberin ist, unterliegt sie selbst bei der Vergabe von (Unter-)Aufträgen natürlich dem Vergaberecht. Dies erkennt auch das BMVg an.

Wie aber der Bundesrechnungshof (BRH) in seinem Bericht vom 6. März 2019 monierte, hatte die BWI GmbH mit dieser Tatsache selbst aber größere Probleme. Dort sah man das seitens der Geschäftsführung über Jahre ganz anders.

Dr. Leuthner führt in seinem Strafantrag aus, dass die BWI GmbH, vertreten durch ihre aktuellen (und ggf. auch ehemaligen) Geschäftsführer entgegen dem originären Unternehmenszweck gehandelt haben. Diese Intention des sogenannten Outsourcings von Leistungsbereichen der Bundeswehr (hier das IT- und IT-nahe Projektgeschäft) sollte eben gerade dazu dienen Synergieeffekte und Kostensenkungen zu erreichen.

Das Durchreichen von Aufträgen an Dritte (ggf. mit Kostenaufschlägen) sind und waren nicht Ziel des Outsourcings von Leistungsbereichen der Bundeswehr an ihre Unternehmenstöchter in der Rechtsform einer GmbH.

Das aktive Unterdrücken von verpflichtenden Ausschreibungen und anschließenden Leistungsvergleichen, als auch die direkte Beauftragung von Subunternehmern lassen zudem einen für BMVg / Bundeswehr kostenreduzierenden Wettbewerb zur Leistungserbringung nicht erkennen; zumal die Tagessätze der letztendlichen Durchführung der Beauftragungen überdurchschnittlich und nicht marktkonform hoch sind.

Das bei BMVg / Bundeswehr und ihren Töchtern inzwischen täglich dokumentierte Niveau von millionenschweren Fehlentscheidungen bis hin zur Vernichtung von Unterlagen aufgrund von Gesetzesverstößen, Verstößen wider eigener Richtlinien und Verordnungen gehen zulasten des Steuerzahlers.

Die Prüfberichte des BRH, Abteilung IV, zeigen hier schon strafrelevante Verstöße auf, die aber nicht zu einem Handeln der Bundeswehr führten. Im Gegenteil. Auch suchte Dr. Leuthner das Gespräch des aktuellen Geschäftsführers der BWI, Frank Leidenberger, der aber nachvollziehbar kein Interesse zeigte.

Pikant ist, dass Herr Leidenberger, der breiteren Öffentlichkeit noch als Generalleutnant bekannt ist, der am Ende seiner militärischen Karriere mutig, durch zahlreiche – auch bundeswehrkritische – Interviews von sich reden machte.

Der vormalige General Frank Leidenberger war als Amtschef des Planungsamtes der Bw ebenso wie der in die Schusslinie geratenen Generalleutnant Erhard Bühler (als Abteilungsleiter Planung im BMVg) in Beraterbeauftragungen involviert. Die planerische Dienstzeit der beiden Generäle in den zwei maßgeblichen Stellen überschneidet(!) sich hier sogar um ein halbes Jahr!

Im Falle von General Bühler wohl so tief, dass die Ministerin diesen nur für acht Monate auf eine förderliche NATO-Verwendung als Vier-Sternegeneral sandte. Diese kurze Zeit als Vier-Sternegeneral reicht nicht für höhere Pensionsansprüche aus, so dass er mit dem Pensionsanspruch eines Drei-Sternegenerals in den Ruhestand gehen wird.

Dass ausgerechnet der „Kritiker“ Frank Leidenberger als Geschäftsführer dort eingesetzt wurde, wo eben die vom Planungsamt angestoßenen Berateraufträge letztlich auch vertraglich (mit) umgesetzt und beauftragt werden, ist augenfällig. Hier von einem Zufall ausgehen zu wollen, in einer die Ministerin stark belastenden Affäre, die Gerüchten aus dem Ministerium folgend, schon Frau Dr. Suder (selbst ehemalige McKinsey-Beraterin) als verantwortliche Staatssekretärin verschreckt haben soll, entwickelt also eine Art Stallgeruch.

Dass auch eines der Kinder der Ministerin eine lukrative Stelle beim vorigen Arbeitgeber ihrer ehemaligen Staatssekretärin erhalten hat, setzt die Ministerin zunehmend unter Druck, zumal sie bekannt für ihr „beratergestütztes“ Ministerialmanagement ist. Auch als Familienministerin hat sie die Beratungskosten in ihrem Bereich explodieren lassen.

Beratung ist nicht falsch. Und Berater sind nicht durchweg unkundige, fach- und realitätsfremde Gestalten. Nur sollte der Berater beraten und nicht im Laufe der Zeit Linienfunktionen wahrnehmen, die von regulär Beschäftigten nicht mehr zu unterscheiden sind. Oder sogar sich als solche ausgeben. Letzteres ist eben Teil der Berateraffäre an sich.

Und diese Beratungsleistungen wurden u.a. im Planungsamt der Bundeswehr in Höhe und Art beauftragt / genehmigt und dann auch via der BWI GmbH – gerade im IT-Bereich, der bei der Bundeswehr eine personelle Mangelressource darstellt – kaufmännisch abgewickelt.

Diese Durchgängigkeit der (Wunsch-)beauftragung – auch zu Lasten des Steuerzahlers durch zu hohe Tagesätze – bei Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Regularien und Prozesse ist Kern der Strafanzeige gegen die alte und neue Geschäftsführung der BWI GmbH an sich.

 

Trauriges Fazit zum Tag der Bundeswehr 2019

Das Fazit kann daher insgesamt zum Ehrentag der Bundeswehr nur traurig ausfallen. Wie es scheint gibt es innerhalb der Bundeswehr eine Clique von Offizieren und Verantwortliche bis in die höchsten Ränge, die die Bundeswehr als außerhalb des Gesetzes stehend ansehen. Ihr sogenanntes Management sich dem entzieht, was der Industrie aber – zu Recht!- auferlegt wird.

Compliance ist ein Begriff, der nichts mit freiwilliger Selbstkontrolle und einem schönen propagierten Schein zu tun hat, an den sich zu halten man medienwirksam vorgibt. Es ist schlicht eine gesetzliche Verpflichtung, die ganz offensichtlich von vielen Entscheidern nicht mitgetragen wird. Ob bewusst oder auch nur unbewusst muss nun die Staatsanwaltschaft abschließend klären. Dennoch kann es allein bezeichnender nicht sein, dass ein Fachmann wie Dr. Leuthner seinen guten Namen und seine berufliche Reputation hier in die Waagschale des Rechts wirft. Zumal nach vorhergehender versuchter Klärung mit der Bundeswehr und den Verantwortlichen an sich. Letzteres lässt tief blicken.

Als Bürger kann man nur den Schluss ziehen, dass der Sumpf dessen, was Frau Dr. von der Leyen auszutrocknen gedachte, tiefer ist als vermutet. Oder auch bewusst umgangen wurde. Andere sagen sogar vertieft wurde.

Als Anhalt stellt sich die Frage, warum Soldaten und Unteroffiziere entlassen werden, wenn sie Bundeswehrbatterien in elektrische Spielzeuge für ihre Kinder packen und aus dem Einsatz zu Weihnachten nach Hause schicken. Generäle aber bei der Durchführung von Transaktionen in Millionenhöhe straffrei durchkommen.

Da gönnt man sich über Jahre Dienstwagen zu Bedingungen, die kein Mensch in der Wirtschaft auch nur andenken würde, weil die Steuerhinterziehung so sichtbar über allem schwebt, dass die Anzeige schon greifbar ist, aber bei der Bundeswehr solche Praktiken keinerlei Bedenken in den höheren Chargen auslösen. Haben die keine Steuerberater, die darauf aufmerksam gemacht haben?

Warum bilden sich in der Bundeswehr Zirkel, die es einem ausscheidenden Generalleutnant ermöglichen da anzuschließen, wo er in seiner aktiven Karriere als militärischer – und vertraglicher! – Gegenpol zum aktuellen Posten stand?

Warum kann eine Gruppe von Menschen Flugzeugtypen (M28) durch einen Prozess als anzumietendes Ausbildungsmittel schleusen, zu völlig absurden Konditionen und marktunüblichen Preisen, die anderswo von der US-Luftwaffe sogar verschenkt werden?

Ist es nicht an der Zeit einmal eine klare Linie zu ziehen? Den ein oder anderen General fristlos zu entlassen, anstatt sie aus dem Dunstkreis dessen und auf Steuerzahlerkosten zu entfernen, was eben diese strafrechtliche Klärung hergeben könnte. Warum die kleinen Übeltäter hängen und die großen laufen lassen?

Warum Soldaten wegen unterschlagenen Minimalbeträgen (z. B. Reisekostenabrechnung) fristlos entlassen und Generäle, die Millionenaufträge freudestrahlend entgegen Gesetzen, Vorschriften und Befehlen durchwinken mit Pensionen abspeisen, von der der Steuerzahler zum großen Teil nur träumen kann. Das hat nichts mit einer Neiddebatte zu tun. Straftaten von einfachen Soldaten müssen letztlich auch so behandelt werden, wie die von Generälen. Klar. Aber das gilt auch – oder gerade – umgekehrt auch. Es gibt hier kein (Un-)Rechtsgefälle! Darf es nicht geben. Nur gilt das offensichtlich nicht. Zumindest ist dem Autor kein einziger Fall bekannt, wo ein General ohne Pensionsanspruch die Bundeswehr verlassen hat

Es gibt auch keinen bekannten Fall, bei dem ein Reservist einen Strafantrag gegeneinen General gestellt hat. Und diesen auch noch an den BRH weitergeleitet hat.

Die Generalität und das obere Management der Bundeswehr an sich unterliegen exakt den Bestimmungen und Gesetzen, die in der Gesellschaft als industriekonformes Verhalten innerhalb eines Rechtsstaates angesehen werden. Mehr noch, sie haben einen Dienst- und Treueeid geschworen! Diese Regelungen sind auch politisch gewollt. Von der Ministerin, bei sonst auch oft fehlendem Verständnis für die Truppe, hier explizit auch klar formuliert und gefordert.

Frau von der Leyen, wie auch andere politische Akteure, wurden von den Strafanträgen (und damit den Vorgängen) persönlich unmittelbar und vollumfänglich von Dr. Leuthner informiert. Es ist nun an ihnen zu zeigen, wie sie gedenken politisch handeln – eingreifen – zu wollen. Für den Bürger. Für uns alle. Aber auch im Sinne der gern zitierten „einfachen Soldaten“, die hier scheinbar anderen Gesetzen und dann auch Strafen unterliegen als die, die ganz oben die Strippen ziehen.

Und zum Schluss noch ein klares Wort zum Tag der Bundeswehr 2019:

Rudolf Augstein sagte einmal, „SAG WAS IST“ und machte es zum Motte des Blattes, das einmal als „Das Sturmgeschütz der Demokratie“ galt, bis es intern so marode war, wie die Bundeswehr anscheinend heute selbst ist.
Der einfache Soldat und der mündige Bürger sagt hierzu nun zwei Worte: SO NICHT!

Quellenverzeichnis:

[1] https://tag-der-bundeswehr.de/

[2] Der Strafantrag ist diese Woche der Staatsanwaltschaft Leipzig zugegangen, ein postalischer Zustellungsbeleg liegt daher noch nicht vor.

[3] Luftfahrzeuge dürfen nicht über 60% finanziert werden. Eine 100%ige Finanzierung über Kredite ist somit ausgeschlossen. Durch einen Anruf beim Amtsgericht Braunschweig (Luftfahrtrolle) wurde jedoch diese 100%ige Finanzierung bestätigt und führte somit auch zur einer Anzeige an die BaFin, was auch der Staatsanwaltschaft Bonn zur Kenntnis gebracht wurde.

[4] Der Strafantrag ist letzte Woche der Staatsanwaltschaft Bonn zugegangen. Ein Aktenzeichen liegt noch nicht vor. Der postalische Empfangsbeleg liegt vor.

[Fotoquelle] Yusuf Simsek: „Verantwortung“ https://www.simsek.ch/

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