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Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist Pflicht für Unternehmen – das müssen Unternehmer über die Vorschriften der Elektroprüfung wissen!

Kaum ein Unternehmen in Deutschland kommt heutzutage noch ohne Technik und verschiedene elektrische Anlagen aus. Die Digitalisierung ist für viele Unternehmen hierzulande ein leitendes Thema, so dass Computer, Serverstationen und Netzgeräte längst Einzug in modernen Unternehmen gehalten haben. Dabei gehen die meisten Unternehmer davon aus, dass sie die Elektroprüfung nicht tangiert. Denn die DGUV Vorschrift 3 sieht vor in regelmäßigen Abständen die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in einem Unternehmen zu prüfen.

Hierbei muss es sich keineswegs um hochkomplexe Elektroanlagen handeln. Auch Computer, Fax-Geräte, Monitore, Scanner, Drucker, Mehrfach-Steckdosen und viele weitere elektrische Geräte fallen unter die DGUV V3.

Als elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden alle Geräte gezählt, die mit Strom betrieben werden. Da die meisten Unternehmen im Zeitalter der Digitalisierung nicht auf diese Geräte verzichten könnten, ist auch regelmäßige Elektroprüfung notwendig. Dabei sind die DGUV V3 Prüfungen für alle Unternehmen verpflichtend, um den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes nachzukommen.

„Eine Vielzahl von Unternehmen erneuert defekte Geräte lieber, als Vorbeugemaßnahmen wie Wartungen und Instandhaltungen ihrer elektrischen Anlagen zu betreiben.“

Hier argumentieren die meisten Unternehmen mit einer Kostenersparnis, da so auf die Beschäftigung einer Elektrofachkraft verzichtet werden kann. Doch hierbei gehen die meisten Unternehmen ein hohes Risiko ein. Denn die elektrische Sicherheit in einem Betrieb hat oberste Priorität. So gelingt es nicht nur die Sicherheit seiner Mitarbeiter im Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln zu verbessern, wenn diese regelmäßig gewartet werden, sondern auch langfristig Kosten einzusparen.

Was Unternehmer über die Elektroprüfung nach DGUV 3 wissen müssen, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst. So erhalten Unternehmer hier einen Überblick von den Verpflichtungen der regelmäßigen Elektroprüfungen in ihrem Betrieb.

 

Wie läuft die Elektroprüfung ab?

Die Elektroprüfung DGUV A3 ist grundsätzlich abhängig von der Schutzklasse aller im Betrieb vorhandenen Maschinen, Betriebsmittel und elektrischen Anlagen.
Dabei beinhaltet die Elektroprüfung in der Regel eine Sichtprüfung, bei der zunächst nach sichtbaren Defekten und Mängel Ausschau gehalten wird.

Erst dann erfolgt die Messung des Schutzleiterwiderstands und des Isolationswiderstands.

Sind diese Werte in Ordnung, kommt es zu einer umfassenden Funktionsprüfung der elektrischen Geräte. Dies bedeutet für digitale Unternehmen häufig das Testen sämtlicher Computer, Monitore und andere Gegenstände am Büro-Arbeitsplatz.

Anschließend werden die Messergebnisse und Funktionstests bewertet und dokumentiert. Unternehmer erhalten nach einer erfolgreichen Elektroprüfung ein Protokoll ausgehändigt, was im Schadensfall der Berufsgenossenschaft und der Versicherung übergeben werden müssen. Außerdem erhalten alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel einen Prüfaufkleber.

 

Wer darf die elektrische Prüfung in einem Unternehmen durchführen?

Die meisten Unternehmen verfügen nicht über eine eigene Abteilung für die Elektroprüfung, so dass hier oftmals externe Fachkräfte beauftragt werden muss. Doch gelingt es auch in einem Unternehmen eine Elektrofachkraft zu benennen, die sich allerdings mit der Messung von elektrischen Geräten und der Wartung von Betriebsmitteln auskennen muss.

Allerdings wählen die meisten Unternehmen hier eher die sichere Variante und lassen die E-Prüfung durch eine professionelle Elektrofachkraft durchführen. Denn nur so gelingt es im Schadensfall auch rechtlich gesehen auf der sicheren Seite zu sein. Kommt es zu einem elektrischen Schlag oder einen Defekt, der die Gesundheit eines Mitarbeiters gefährdet, ist es wichtig, dass der Betriebsunfall nicht durch eine mangelnde Elektroprüfung oder vernachlässigte Wartung entstanden ist. Hier können auf Unternehmen hohe Bußgelder zukommen, sollte dieser Fall eintreten.

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Bildquelle [Titel]: jarmoluk (pixabay.com)

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