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Newsbeitrag über das Corona-Hilfsprogramm für Arbeitgeber und Mitarbeiter empfehlen!

Corona-Hilfsprogramm für Unternehmen: Finanzielle Hilfe vom Staat für deutsche Unternehmer, KMU und Freiberufler in der Corona-Krise

Die Bundesregierung hat krisenbedingt ein Sonderprogramm ins Leben gerufen, das (KMU)-Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen durch die Corona-Krise helfen soll. Es umfasst mehrere Hilfskomponenten.

Hierbei kommen der KfW und den Landesbanken die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die Bundesagentur für Arbeit kommt der Auftrag zu, neue Regelungen zur Kurzarbeit umzusetzen und dabei die Arbeitgeber auch im Bereich Sozialversicherung zu entlasten.

Informationen zu den Corona-Zuschüssen der Landesbanken, den KfW-Sonderkrediten und zu der Neuregelung der „Kurzarbeit“, sowie weiteren Hilfs- und Informationsangeboten des Bundesministeriums für Wirtschaft finden Sie im folgenden Beitrag.

 

Corona-Zuschüsse der Landesbanken – Bundes- und Landesmittel

Als Corona-Soforthilfen werden von den Landesbanken Hilfspakete für KMU und Freiberufler geschnürt, die bei Liquiditätsengpässen bei Freiberuflern, Solo-Selbstständigen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen schnell Akuthilfe leisten sollen.

Anstragsberechtigt sind gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz im jeweiligen Bundesland. Am Bundesprogramm können zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte im jeweiligen Bundesland einen Antrag stellen.

Für Unternehmen bis 5 Beschäftigte beträgt die Höhe der Soforthilfe 5.000 EUR aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln. Für Unternehmen bis 10 Beschäftigte kann die Höhe der Soforthilfe bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln betragen.

Die aktivierten Bundesmittel können nur für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten etc. beantragt werden.

  • Beispiel-Soforthilfsprogramm Bundesland Berlin: Link

Entscheidend für das jeweilige Hilfsprogramm ist der Sitz des eigenen Betriebs (Ort). Anträge werden bei der jeweils zuständigen Landesbank gestellt.

 

Notkredite als Hilfsprogramme für deutsche Unternehmen, die wegen des Coronavirus in ihrer Existenz bedroht sind

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Sie beginnen zeitnah und sind über Ihre Hausbank in Antrag zu stellen.

Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern.

Zur Antragsstellung für die KfW-Sonderkredite, ist sind die eigene Hausbank oder der entsprechende Finanzierungspartner zu konsultieren.

Drei Kreditprogramme werden differenziert:

  1. Etablierte Unternehmen > 5 Jahre am Markt (KfW-Unternehmerkredit (037); KfW-Kredit für Wachstum (290))
  2. Junge Unternehmen < Jahre am Markt (ERP-Gründerkredit – Universell (073))
  3. KMU – weitere Sonderprogramme werden erarbeitet

 

Weitere Informationen der KfW unter:

 

Wichtig: Es handelt sich um Kreditprogramme und keine Bezuschussungen / Zuschüsse.

Weitere Progamme zur Erhaltung der Liquidität werden durch die jeweiligen Landesbanken angeboten.

 

Kurzarbeitergeld zur Überbrückung von Personalüberschüssen durch das Corona-Virus

Als Hilfsmaßnahme wurde die bereits bestehende Regelung und Beantragungsmöglichkeit für „Kurzarbeitergeld“ sowie staatliche Bezuschussung von Kurzarbeit und deren Einführung erleichtert.

Das Kurzarbeitergeld soll Unternehmen helfen, die Coronakrise möglichst unbeschadet zu überstehen und Zahlungsprobleme der Arbeitgeber zu überbrücken, wenn mehr Personal beschäftigt als krisenbedingt benötigt wird. Die bereits existierenden Möglichkeiten zur Einführung von Kurzarbeit wurden nun krisenbedingt deutlich erweitert.

Dazu kann der Arbeitgeber direkt Kurzarbeit für Mitarbeiter einführen und staatliche Hilfsmittel beantragen. Vor der Coronakrise mussten dazu mindestens 1/3 der Arbeitnehmer von der Kurzarbeitsregelung betroffen sein, zukünftig kann dies bereits ab 1/10 Belegschaft in Kurzarbeit geschehen.

Sozialversicherungsbeiträge, die Unternehmen für ihre beschäftigten Kurzarbeiter abführen müssen, werden nun komplett von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Dass die Regelungen für Kurzarbeit auch für Leiharbeiter gelten sollen, wurde auch neu eingeführt.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Bundeswirtschaftsministerium – Hotlines und Infos für Unternehmer

Das Bundeswirtschaftsministeriums hat für eigene Corona-Hotlines für Unternehmen eingerichtet, um die wichtigsten Fragen zu den Programmen und Auswirkungen der Coronaviruskrise auf die Wirtschaft zu beantworten. Die Maßnahmen wurden von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz als „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ vorgestellt.

Finanz- und Wirtschaftshilfen:

  • Neuregelung „Kurzarbeitergeld“ (s.o.)
  • Finanzhilfen (via KfW) (s.o.)
  • Liquiditätswahrung durch Änderungen bei Steuervorauszahlungen und -stundungen
  • Betriebsmittelkomponenten in den Förderkrediten der Länder für Gründer und KMU (siehe Webseiten der Landesbanken!)
  • Exportkreditgarantien
  • Europäische Zusammenarbeit

 

Weitere Informationen und FAQs  unter:

Des Weiteren können Sie mit Ihrem Steuerberater und Ihrer Hausbank sprechen, um die eigene wirtschaftliche Lage besser einschätzen, darstellen und die Nutzung der Hilfsprogramme professionell angehen zu können.

 

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Bildquelle [Titel]: Frantisek_Krejci (pixabay.com)

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